Skip to main content

Wild & Tourismus

Wildlebensräume und Tourismus verbinden

Um Wildlebensräume zu erhalten, muss der Berufsjäger an einer für alle zufriedenstellenden Tourismuslenkung mitwirken.

Wild & Tourismus

Ein wesentlicher Beitrag für ein funktionierendes Zusammenleben von Wild und Tourismus ist die Ausweisung von Wildschutzgebieten.

Die Überwinterungsgebiete zahlreicher Tierarten liegen nicht selten in attraktiven Schitourgebieten. Die steigende Zahl an Schibergsteigern führt oft zu einer Beunruhigung von Tieren, welche schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann (Verbiss, Vertreibung, Tod von Wildtieren). Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass es sich bei den Wildschutzgebieten um letzte Rückzugs- und Überwinterungsgebiete unserer frei lebenden Wildtiere handelt. Wildschutzgebiete sind vom Gesetzgeber für Auer- und Birkwild sowie für Rotwild vorgesehen. Viele andere Tierarten profitieren aber ebenfalls davon. Wildschutzgebiete bringen die Grundanforderungen des Wildes nach Ruhe, Äsung und Deckung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Im Umfeld von genehmigten Fütterungen und den dazu gehörigen Aufenthaltsbereichen, sowie im Bereich von Brut- und Nistplätzen des Auer- und Birkwildes kann eine zeitliche und örtliche Sperre verhängt werden. Diese wird nur dann genehmigt wenn es als Folge menschlicher Beunruhigung unerlässlich erscheint. Die durchschnittliche Größe eines Wildschutzgebietes beträgt 50 bis 80 ha.

Wildschutzgebiete

Das Wildschutzgebiet wird durch entsprechende Hinweistafeln ausgewiesen, auf denen die zeitliche Beschränkung und die Geschäftszahl des Bescheides der Behörde erkennbar sein müssen. Beim Feststellungsverfahren werden die örtlichen touristischen und alpinen Vereine angehört und das Wildschutzgebiet wird dann in der Regel von den dort lebenden Menschen mitgetragen und respektiert. Die Jägerschaft ist sich bewusst, dass diese von der Behörde festgesetzte Maßnahme alleine nicht den gewünschten Erfolg bringen kann. Unter dem Motto Aufklären statt Aussperren soll versucht werden, Erholungssuchenden jene Informationen zu geben, die sie benötigen, um ihre Verantwortung gegenüber der Natur und ihren Bewohnern besser wahrnehmen zu können.

Es gibt schon eine Reihe von guten Beispielen, wie in Oppenberg (Modell wurde in Zusammenarbeit mit dem Alpenverein erarbeitet), Tauplitz oder auch im Raum Gesäuse, wo mehrere verschiedene Naturnutzer gemeinsam Wege zum Wohle des Wildes gefunden haben. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat im Herbst 1999 eine Studie über die bundesweite Verteilung von Wildschutzgebieten in Auftrag gegeben. In der Steiermark gibt es derzeit 205 Wildschutzgebiete. Die Entwicklung stagniert seit einigen Jahren und ist bei freien Rotwildfütterungen wegen Auflösung von Fütterungen sogar rückläufig. Die Gesamtfläche der Wildschutzgebiete in der Steiermark beträgt 0,77 % der Waldfläche. Anders gesagt auf rund 99 % der Fläche werden touristische Aktivitäten nicht von dieser Maßnahme beeinflusst. Selbstverständlich verzichtet die Jägerschaft auf die Ausübung der Jagd in den Wildschutzgebieten.

Tier & Mensch

Resepktvoller und sensibler Umgang sind wichtig.

Resepkt und ein sensibler Umgang sind Voraussetzung für ein gutes Zusammenspiel von Tieren, Menschen und Umwelt.
-
Achten Sie auf die Ausweisung von Wildschutzgebieten. Hunde von Besuchern müssen stets an der Leine geführt werden.
Hinterlassen sie bei ihrem Aufenthalt die Natur immer sauber - lassen sie keinen Müll liegen.